.§ 1
§ 2
§ 3
671. Verordnung des Oberkirchenrats über die Gewährung einer Prämie zur Mitarbeiterwerbung
Vom 1. August 2023
Aufgrund von § 25 Absatz 4 Kirchenverfassungsgesetz1# wird gemäß § 4d Kirchenbeamtenbesoldungs- und -versorgungsgesetz2# verordnet:
####§ 1
Höhe der Prämie
Die Prämie zur Gewinnung neuer Beschäftigter kann für die Gewinnung von privatrechtlich angestellten Beschäftigten oder Kirchenbeamtinnen und -beamten in einem Dienstverhältnis auf Probe, auf Zeit oder auf Lebenszeit in Höhe von maximal 1000 € und für die Gewinnung von Auszubildenden oder Kirchenbeamtinnen oder Kirchenbeamten in einem Dienstverhältnis auf Widerruf in Höhe von maximal 500 € gewährt werden.
#§ 2
Verfahren
Die Gewährung erfolgt nur nach Maßgabe einer Dienstvereinbarung gemäß § 36 Mitarbeitervertretungsgesetz3# entsprechend § 23 Absatz 5 KAO4# in Verbindung mit Anlage 1.2.6 zur KAO5#.
#§ 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft
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3 ↑ Red. Anm.: Abgedruckt unter Nr. 420 u. 421 dieser Sammlung.
3 ↑ Red. Anm.: Abgedruckt unter Nr. 420 u. 421 dieser Sammlung.
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5 ↑ Red. Anm.: Abgedruckt unter Nr. 700-Anlage 1.2.6 dieser Sammlung.
5 ↑ Red. Anm.: Abgedruckt unter Nr. 700-Anlage 1.2.6 dieser Sammlung.