.Anlage 3.8.5 zur KAO
####§ 1
§ 2
§ 9
Anlage 3.8.5 zur KAO
Arbeitsrechtliche Regelung über die
befristete Anstellung und Vergütung von Studierenden
des Masterstudiengangs Religionspädagogik für die
Erteilung von Religionsunterricht an Beruflichen Schulen
####§ 1
Allgemeine Bestimmungen
Diese Arbeitsrechtregelung gilt für Studierende des Masterstudiengangs Religionspädagogik der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg während der Zeit ihres Studiums, die nicht von den Fallgruppen 1 a) – d) des Vergütungsgruppenplans 5 umfasst werden und bei denen von der Studienordnung die Erteilung eines Religionsunterrichts von bis zu 8 Wochenstunden vorgeschrieben wird. Für die in Satz 1 benannten Beschäftigten gelten die Bestimmungen der KAO, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes geregelt ist.
#§ 2
Entgelt
Die Beschäftigten nach § 1 erhalten eine Vergütung nach Entgeltgruppe 9 b Stufe 1 TVöD-VKA.
#§ 9
Inkrafttreten
Diese Regelung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2018 in Kraft.