.

Anlage 3.8.5 zur KAO

Arbeitsrechtliche Regelung über die
befristete Anstellung und Vergütung von Studierenden
des Masterstudiengangs Religionspädagogik für die
Erteilung von Religionsunterricht an Beruflichen Schulen

####

§ 1
Allgemeine Bestimmungen

Diese Arbeitsrechtregelung gilt für Studierende des Masterstudiengangs Religionspädagogik der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg während der Zeit ihres Studiums, die nicht von den Fallgruppen 1 a) – d) des Vergütungsgruppenplans 5 umfasst werden und bei denen von der Studienordnung die Erteilung eines Religionsunterrichts von bis zu 8 Wochenstunden vorgeschrieben wird. Für die in Satz 1 benannten Beschäftigten gelten die Bestimmungen der KAO, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes geregelt ist.
#

§ 2
Entgelt

Die Beschäftigten nach § 1 erhalten eine Vergütung nach Entgeltgruppe 9 b Stufe 1 TVöD-VKA.
#

§ 9
Inkrafttreten

Diese Regelung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2018 in Kraft.