.Anlage 1.1.1 zur KAO
#§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 7
Anlage 1.1.1 zur KAO
Arbeitsvertrag
#Zwischen
Adresse:
vertreten durch
nachstehend Dienstgeber genannt,
und
Adresse:
###§ 1
Art des Anstellungsverhältnisses
auf unbestimmte Zeit | |
für die Zeit bis zum Grund: | |
in der Tätigkeit als
bei angestellt.
#§ 2
Anstellungsgrundlagen
Für das Arbeitsverhältnis gelten die Bestimmungen der Kirchlichen Anstellungsordnung (KAO) sowie der auf ihrer Grundlage abgeschlossenen Dienstvereinbarungen nach § 36 MVG.Württemberg in der jeweils geltenden Fassung. Im Übrigen gelten die Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelischen Landeskirche und Diakonie in Württemberg.
#§ 3
Ausschlussfrist
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von zwölf Monaten nach Fälligkeit von dem/der Beschäftigten oder vom Dienstgeber in Textform geltend gemacht werden. Für denselben Sachverhalt reicht die einmalige Geltendmachung des Anspruchs auch für später fällige Leistungen aus.
Eine Verkürzung der Geltendmachungsfrist gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 der Reisekostenordnung (RKO) ist abweichend von § 4 Abs. 5 Satz 2 RKO nur durch Dienstvereinbarung gem. § 36 MVG.Württemberg möglich.
#§ 4
Entgelt
Die Eingruppierung erfolgt gemäß Anlage 1.2.1 KAO in Entgeltgruppe Stufe (Vergütungsgruppenplan , Fallgruppe ).
#§ 5
Probezeit
Die Probezeit beträgt . Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von jeder Seite mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsschluss gekündigt werden (§ 34/§ 30 KAO6#).
#§ 6
Besondere Vereinbarungen
#
§ 7
Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Arbeitsvertrags sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
#§ 7
Sonstiges
eine Ausfertigung dieses Arbeitsvertrags |
(Ort, Datum) | (Dienstgeber) |
(Ort, Datum) |
Ich bestätige den Empfang einer Ausfertigung des Arbeitsvertrages und der weiteren in § 7 genannten Dokumente:
(Ort, Datum) |