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834. Ordnung für die Altenheimseelsorge der Evangelischen Landeskirche in Württemberg

Erlaß des Oberkirchenrats vom 7. April 1998 (Abl. 58 S. 91)

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1. Grundlage

Altenheimseelsorge ist ein eigenes Arbeitsfeld des kirchlichen Dienstes. Sie soll der besonderen Aufgabenstellung der Kirche in Einrichtungen der Altenhilfe Rechnung tragen.
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2. Ziele

Die Altenheimseelsorge hat den Auftrag, die Botschaft des Evangeliums von Jesus Christus unter den Lebensbedingungen des Heimes erfahrbar zu machen. Sie sucht nach Formen und Wegen, auch geistig und psychisch veränderte alte Menschen die Zuwendung und Liebe Gottes spüren zu lassen.
Die Altenheimseelsorge tritt für die ganzheitlich seelsorgerlichen Belange aller Menschen in den stationären und teilstationären Einrichtungen ein und arbeitet mit den anderen Berufsgruppen im Heim sowie mit anderen Einrichtungen und Werken zusammen.
Altenheimseelsorge geschieht im Zusammenwirken mit den örtlichen Kirchengemeinden. Dabei ist eine ökumenische Zusammenarbeit wünschenswert.
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3. Beauftragung zur Altenheimseelsorge

Zur Altenheimseelsorge beauftragt sind Pfarrerinnen und Pfarrer mit haupt- und nebenamtlichem Auftrag, Pfarrerinnen und Pfarrer innerhalb ihres Gemeindepfarramtes, Diakoninnen und Diakone mit Voll- oder Teilzeitauftrag sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit besonderer Beauftragung.
Bei der Festlegung des Dienstauftrages sollen die Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner und die Zahl der zu betreuenden Häuser berücksichtigt werden.
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4. Aufgabenbereiche

Im Heim
    • Besuch der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner sowie von Gästen der Tages- und Kurzzeitpflege in regelmäßigen Abständen und Begleitung bei besonderen Anlässen (persönliche Krisen, Trauer).
    • Begleitung Sterbender mit Unterstützung der Angehörigen, der Pflegenden und eventuell Sitzwachengruppen.
    • Begleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Fortbildungsangebote in Absprache mit Heimleitung oder Pflegedienstleitung.
    • Kontakte zur Leitung des Heimes.
    • Kontakte zu Angehörigen der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner.
    • Teilnahme am Leben des Heimes (bei Veranstaltungen u. ä.).
    • Gottesdienste, Andachten, Bibelstunden.
    • Aussegnungen und andere Formen des Abschiednehmens.
    • Abendmahlsfeiern im Gottesdienst, auf Pflegestationen oder bei einzelnen.
    • Beerdigungen im Rahmen der Aufgaben und nach Maßgabe der jeweiligen landeskirchlichen Ordnungen.
    Die Einzelaufgaben sind im konkreten Fall festzulegen.
Außerhalb des Heims
  • Stärkung der Verbindung zwischen Heim und Gemeinde, um durch Anregung thematischer Gottesdienste, Konfirmandenpraktika, Mitwirkung bei Veranstaltungen der Gemeinde, Mitarbeit in der Öffentlichkeitsarbeit.
  • Organisation und Begleitung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sitzwachengruppen und des Besuchsdienstes.
  • Kontaktpflege zu Gruppen und Dienststellen, die die Anliegen älterer Menschen vertreten (Hospizdienst, Sozialstation, Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstellen u. a).
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5. Fachliche Kompetenz

Wer einen Auftrag in der Altenheimseelsorge übernimmt, soll eine Ausbildung in der Seelsorge mitbringen oder bereit sein, sie zu erwerben. Als hilfreich wird auch ein Pflegepraktikum angesehen.
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6. Konvent

Die in der Altenheimseelsorge Tätigen sind, unabhängig von Ausbildung und Form der Anstellung, Mitglied im Konvent der Altenheimseelsorgerinnen und Altenheimseelsorger und nehmen an den Konventsversammlungen und dazugehörigen Fortbildungsveranstaltungen teil.