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14. Kirchliches Gesetz zum Evangelischen Kirchenvertrag Baden-Württemberg

Vom 25. Oktober 2007

(Abl. 62 S. 615)

Die Landessynode hat das folgende Kirchliche Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
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Artikel 1
Zustimmung, Veröffentlichung

Dem in Stuttgart am 17. Oktober 2007 unterzeichneten Vertrag des Landes Baden-Württemberg mit der Evangelischen Landeskirche in Baden und mit der Evangelischen Landeskirche in Württemberg sowie dem dazugehörigen Schlussprotokoll vom gleichen Tage wird zugestimmt. Der Vertrag und das Schlussprotokoll werden nachstehend veröffentlicht.
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Artikel 2
Inkrafttreten

( 1 ) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft1#.
( 2 ) Der Tag, an dem der Vertrag und das Schlussprotokoll nach Artikel 31 des Vertrags in Kraft treten, ist im Amtsblatt bekannt zu geben.2#

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1 ↑ Red. Anm.: Die Verkündung erfolgte am 31. Dezember 2007. Das Gesetz ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten.
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2 ↑ Red. Anm.: Nach der Bekanntmachung des Oberkirchenrats vom 23. April 2008 über Ratifikation und Inkrafttreten des Evangelischen Kirchenvertrags Baden-Württemberg ist dieser am 10. April 2008 in Kraft getreten (Abl. 63 S. 61).